Hallo,
meines Erachtens nach ist es unerheblich, wer die vererbte Immobilie bewohnt. Zum Zeitpunkt des Todes ist es wichtig, wem die Immobilie gehört.
Der zu versteuernde Wert ergibt sich schlussendlich aus dem Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Schulden. Sollten die Häuser alle unbelastet sein, können Sie ggf. mit einer vorweggenommenen Schenkung von Ihrer Mutter an Sie die freibeträge optimal nutzen.
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach