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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie
Hallo zusammen,
nachdem ich mich hier bereits etwas eingelesen habe folgt auch gleich meine konkrete Frage hinsichtlich zur eventuellen Befreiung von der Erbschaftssteuer. Folgender Sachverhalt inkl. vorhandener Vermögenswerte: Immobilie/Grundstück A: Wert ca. 300.000 Euro, vermietet Immobilie/Grundstück B: Wert ca. 200.000 Euro. Das Haus gehört zu gleichen Teilen (Erbengemeinschaft) meiner Mutter und meiner Tante, die auch dort wohnhaft sind. Ich wohne ebenfalls seit vielen Jahren in diesem Haus. Bungalow/Datsche: Wert ca. 20.000 Euro Barvermögen: ca. 50.000 Euro Wenn ich nun die Vermögenswerte zusammenrechne, ergibt sich ein Wert von ca. 470.000 Euro. Im Sterbefall hätte ich als Sohn einen Freibetrag von 400.000 Euro. Bleibt ein zu versteuerndes Vermögen von 70.000 Euro. Ich hoffe, dass meine Vermutungen bis hier soweit richtig sind. 1. Wird das anteilige Vermögen von Immobilie B (100.000 Euro) überhaupt mit eingerechnet, da ich ja bereits in diesem Haus wohne. Ohne Anrechnung würde ich ja unter den steuerlichen Freibetrag fallen. Ich hatte im Internet gelesen, dass dieser Wert, aufgrund der jetzigen Wohnsituation NICHT angerechnet wird. Ist das richtig? 2. Wie wäre es, wenn ich innerhalb der Frist (10 Jahre) meinen Wohnsitz wechsle und in die Immobilie A umziehen würde? Als absoluter Anfänger der Materie wäre ich über einige hilfreiche Infos & Tipps von den "anwesenden" Experten in diesem Forum sehr dankbar. Beste Grüße, Frank |
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#2
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AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie
Hallo,
meines Erachtens nach ist es unerheblich, wer die vererbte Immobilie bewohnt. Zum Zeitpunkt des Todes ist es wichtig, wem die Immobilie gehört. Der zu versteuernde Wert ergibt sich schlussendlich aus dem Gesamtvermögen des Erblassers abzgl. Schulden. Sollten die Häuser alle unbelastet sein, können Sie ggf. mit einer vorweggenommenen Schenkung von Ihrer Mutter an Sie die freibeträge optimal nutzen. Hier würde ich Ihnen einmal unseren Anwaltsservice ans Herz legen wollen: Stellen Sie Ihre Frage kostenlos und uinverbindlich. Sie erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie gehen dabei kein Risiko ein und erhaltlichen anwaltlichen Rat zu fairen Preisen: Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie
Hallo und vielen Dank,
verhält es sich mit der Schenkung nicht ähnlich hinsichtlich der Frist von 10 Jahren? Wenn mir meine Mutter jetzt die Immobilie schenken würde und innerhalb der nächsten 10 Jahre (...hoffentlich nicht!) versterben sollte, wird doch der Wert von Immobilie B trotzdem bei der Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt, da die besagte Frist noch nicht verstrichen ist. Sehe ich das richtig? |
#4
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AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie
Ja - wobei die Schenkung abgezinst wird. Je länger die Schenkung zurückliegt um so weniger geht sie in die Berechnung bei der Erbschaftssteuer ein.
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Stichworte |
befreiung, erbschaftssteuer |
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