AW: Befreiung von der Erbschaftssteuer - Wohnimmobilie
Hallo und vielen Dank,
verhält es sich mit der Schenkung nicht ähnlich hinsichtlich der Frist von 10 Jahren? Wenn mir meine Mutter jetzt die Immobilie schenken würde und innerhalb der nächsten 10 Jahre (...hoffentlich nicht!) versterben sollte, wird doch der Wert von Immobilie B trotzdem bei der Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt, da die besagte Frist noch nicht verstrichen ist. Sehe ich das richtig?
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