Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass jeder Erbe erster Ordnung (in der Regel die direkten Nachkömmlinge) Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
In Ihrem Fall gibt es zwei Kinder, also beträgt der gesetzliche Erbteil 50%, der Pflichtteilsanspruch ergibt sich daraus mit 25% aus der Erbmasse:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Sollten vorab Zuwendungen an eines der Kinder erfolgt sein, sind diese ggf. anteilig in Abzug zu bringen:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
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