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Alt 16.02.2018, 07:45
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Geerbt.../...lt. Testament jedoch nur einen kleinen Teil

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass jeder Erbe erster Ordnung (in der Regel die direkten Nachkömmlinge) Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

In Ihrem Fall gibt es zwei Kinder, also beträgt der gesetzliche Erbteil 50%, der Pflichtteilsanspruch ergibt sich daraus mit 25% aus der Erbmasse: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber

Sollten vorab Zuwendungen an eines der Kinder erfolgt sein, sind diese ggf. anteilig in Abzug zu bringen: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Wenn es um einen größeren Wert geht würde ich Ihnen einmal unseren Anwaltsservice ans Herz legen wollen: Stellen Sie Ihre Frage kostenlos und uinverbindlich. Sie erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie gehen dabei kein Risiko ein und erhaltlichen anwaltlichen Rat zu fairen Preisen: Erbrecht Rechtsberatung - Beratung durch Erbrecht Anwalt

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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