AW: Testament - Muss Verfasser deutlich erkennbar sein?
Hallo,
die Identifikation erfolgt über die Unterschrift unter dem Testament. Diese soll lt. gesetzlichen Anforderungen den Vornamen und Nachname enthalten. Sollte der Erblasser anders unterschreiben und die Unterschrift anderweitig zur Identifikation genügen, ist das auch in Ordnung.
Sollten berechtigte Zweifel bestehen, ist das Testament ungültig.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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