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Alt 18.02.2018, 20:55
Tafelwasser52 Tafelwasser52 ist offline
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Standard Erbschaft eines (verstorbenen) Erblassers und Erbschaftssteuer

Moin.
Bin glücklicher Erbe und habe nun via Erbermittler nochmal das Glück gehabt. Vor drei Jahren verstarb mein leiblicher Vater, kurz darauf dessen Ehefrau, ich war testamentarisch der Schlusserbe. Von Vater auf Ehefrau mußte keine Erbschaftssteuer gezahlt werden da innerhalb der Freibeträge, von Ehefrau auf mich dann schon. Nun hat mein leiblicher Vater via Erbenermittler erneut geerbt. Klar ist mir - da nun die Freibeträge überschritten werden - dass ich jeweils von Leiblichen Vater an Ehefrau die Erbschaftssteuer zu zahlen habe und von seiner Ehefrau an mich die Erbschaftssteuer neu berechnet wird. Unsicher bin ich in der Frage der Stichtagsregelung, denn in der Erbschaftssteuerberechnung der Erbenermittler (Tante an leiblichen Vater) sind die Vermögensverhältnisse natürlich zum Todestag der Tante (2011) zugrunde gelegt. Gilt das dann auch für den Todestag des Vaters (2013)? Oder letztendlich der Auszahlungsbetrag an mich (2018) den ich für die Erbschaftssteuer anzugeben habe (das wäre deutlich höher in der Summe). Mit Dank im voraus ...sofern ich den Sachverhalt einigermassen verständlich beschrieben habe.



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