AW: Erbschaft eines (verstorbenen) Erblassers und Erbschaftssteuer
Meine Sicht der Dinge- wie immer ist das keine Rechtsberatung:
Für die Erbenermittler und deren Honorar gilt wohl der Todestag der Tante.
Ansonsten bleibt es hinsichtlich der Stichtage wie es ist. Das vererbte Vermögen ist dabei unter Berücksichtigung der mitgeerbten Erbschaftssteuerschuld zu den Stichtagen zu berichtigen.
Ich bin auch der Meinung, dass die Finanzbehörde bei z.B. Depots oder Immobilien jedesmal eine Neubewertung zum jeweiligen Todestag vornehmen wird.
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