Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.02.2018, 07:51
Skyscraper Skyscraper ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard AW: Erbschaft eines (verstorbenen) Erblassers und Erbschaftssteuer

Meine Sicht der Dinge- wie immer ist das keine Rechtsberatung:

Für die Erbenermittler und deren Honorar gilt wohl der Todestag der Tante.

Ansonsten bleibt es hinsichtlich der Stichtage wie es ist. Das vererbte Vermögen ist dabei unter Berücksichtigung der mitgeerbten Erbschaftssteuerschuld zu den Stichtagen zu berichtigen.

Ich bin auch der Meinung, dass die Finanzbehörde bei z.B. Depots oder Immobilien jedesmal eine Neubewertung zum jeweiligen Todestag vornehmen wird.
Mit Zitat antworten