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Alt 19.03.2018, 13:59
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: aufgelöster Verein im Testament Probleme mit der Rechtsnachfolge

Wenn das die Sicht der Notare ist, wäre mir zu einfach. Man kann zwar Verträge zu Gunsten Dritter abschließen - aber das kann bei einem Grundstücksverkauf auch leicht zu Lasten Dritter ausgehen. Und genau das geht nicht. Bei einem Verkauf muss der Notar sich sicher sein, wen er als Verkäufer einsetzt. Wenn das eine Erbengemeinschaft ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass die unbestimmt sein darf. Deswegen macht man doch den ganzen Zirkus; weil das eine absolut sichere Nummer werden soll und muss - und nicht weil man sich an der besonderen Sprache der Notare ergötzt, mit der sie ihr Herrschaftswissen zementieren. Da helfen auch keine Mehrheitsverhältnisse. Lediglich eine Testamentsvollstreckung würde vermutlich aus Sicht der Notare funktionieren. Ob das aber dem Rechtspfleger beim Grundbuchamt reicht wäre dann zu hinterfragen.
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