AW: Stundungsantrag - Erbschafssteuer Erbendgemeinde - Datenschutz?
Ich sage mal meine Meinung dazu - die entspricht meinem Kenntnisstand und ersetzt keine Rechtsberatung.
Schuldner sind die Erben entsprechend ihrer Erbquote. Im Fall einer notariellen Auseinandersetzung werden wohl die tatsächlichen Anteile herangezogen. Im Übrigen gilt bestimmt auch bei der Erbschaftssteuer das Steuergeheimnis. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass das Finanzamt den Erben nicht irgendwelche Informationen über die anderen Erben offenlegen darf.
Falls es einen Testamentsvollstrecker gibt, kann dieser die Steuer aus der Erbmasse bezahlen; die Erben bleiben jedioch immer Steuerschuldner.
In der Regel wird die Steuer bei vermieteten Immobilien gestundet.
Geändert von Skyscraper (15.04.2018 um 20:15 Uhr)
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