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Alt 24.04.2018, 19:25
Ausgeschlossener Ausgeschlossener ist offline
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Standard Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen

Hallo alle--ich bin neu und dieses mein erster frage.
Mein Lebensgefährtin ist im Januar plötzlich gestorben,-wir waren 40j zusammen. Nicht in ein Eingetragenen Lebensgemeinschaft.Ich habe erfahren, sie hat mehrerer Lebensversicherungen. Zwei hat sie ihr bruder als Bezugsberechtigte eintragen lassen. Ein andere ist die Nichte Bezugsberechtigt. Mein Lebensgefährtin hat ein Testament Notariell machen lassen. Ich bin ihr alleinerbe.
Der bruder ist nicht im Testament--kein Erbe-- die Nichte, ist im Testament--als Vermächtnisnehmerin--kein erbe.
Sie und ihr bruder --also der Neffe meines Lebensgefährtin--bekommen je 25% des Nachlass Ich, 50%.
Ich--als alleinerbe-- habe das Bezugsrecht bzw Schenkungsangebot für Bruder und Nichte--widerrufen bei die Versicherungen. Eine Versicherung hat mein widerruf anerkannt--die Leistung wird nicht an die Nichte ausgezahlt. Der andere Versicherung spielt nicht mit z zt.
Im Testament hat mein Lebensgefährtin spezifisch niedergelegt, das Lebensversicherung und Verträge Leistungen--im Todesfall, gehören NICHT zu ihr Nachlass, und sollte an dem benannten Person ausgezahlt werden. Nach eine erfolgreichen widerruf aber, hab ich gelesen, das solche Leistungen fallen in den Nachlass.
Wie ist das möglich---? Wenn das wirklich so ist--den bekommt die nichte und neffe beide 25%--und ich nur 50%. Wenn das was in Testament korrekt ist, dann sollte ich, -- als alleinerbe--die ganze Leistungen von beiden Lebensversicherungen bekommen.
Das ist der zweck des widerruf--dass das ganze Leistung zu meine gunsten kommt. Hab ich als alleinerbe--nicht ein recht auf das ganze Leistung?



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