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Schenkung Alle Fragen zum Thema Schenkung (Schenkungssteuer, Höhe, Schenkung statt Erbe) |
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Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
Hallo alle--ich bin neu und dieses mein erster frage.
Mein Lebensgefährtin ist im Januar plötzlich gestorben,-wir waren 40j zusammen. Nicht in ein Eingetragenen Lebensgemeinschaft.Ich habe erfahren, sie hat mehrerer Lebensversicherungen. Zwei hat sie ihr bruder als Bezugsberechtigte eintragen lassen. Ein andere ist die Nichte Bezugsberechtigt. Mein Lebensgefährtin hat ein Testament Notariell machen lassen. Ich bin ihr alleinerbe. Der bruder ist nicht im Testament--kein Erbe-- die Nichte, ist im Testament--als Vermächtnisnehmerin--kein erbe. Sie und ihr bruder --also der Neffe meines Lebensgefährtin--bekommen je 25% des Nachlass Ich, 50%. Ich--als alleinerbe-- habe das Bezugsrecht bzw Schenkungsangebot für Bruder und Nichte--widerrufen bei die Versicherungen. Eine Versicherung hat mein widerruf anerkannt--die Leistung wird nicht an die Nichte ausgezahlt. Der andere Versicherung spielt nicht mit z zt. Im Testament hat mein Lebensgefährtin spezifisch niedergelegt, das Lebensversicherung und Verträge Leistungen--im Todesfall, gehören NICHT zu ihr Nachlass, und sollte an dem benannten Person ausgezahlt werden. Nach eine erfolgreichen widerruf aber, hab ich gelesen, das solche Leistungen fallen in den Nachlass. Wie ist das möglich---? Wenn das wirklich so ist--den bekommt die nichte und neffe beide 25%--und ich nur 50%. Wenn das was in Testament korrekt ist, dann sollte ich, -- als alleinerbe--die ganze Leistungen von beiden Lebensversicherungen bekommen. Das ist der zweck des widerruf--dass das ganze Leistung zu meine gunsten kommt. Hab ich als alleinerbe--nicht ein recht auf das ganze Leistung? |
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#2
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AW: Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
Ohne den rechtlichen Sachverhalt hinsichtlich des Widerufs einer Lebensversicherung zu kennen gebe ich Folgendes zu bedenken:
Wenn ein Erblasser testamentarisch verfügt, dass seine Lebensversicherungen nicht zum Nachlass gehören - warum wird dann der Wille des Erblasser nicht akzeptiert? Wenn zu Gunsten der Nichte ein Vermächtnis ausgesprochen wurde, so hat der Alleinerbe dies zu erfüllen. Wieso bekommt der Neffe 25% wenn er nicht im Testament bedacht ist? Oder meinst du die Lebensversicherung (die meines Erachtens nicht zum Nachlass gehört und auch nicht von einem Erben widerrufen werden kann)? Geändert von Skyscraper (25.04.2018 um 08:48 Uhr) |
#3
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AW: Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
Hallo Skyscraper--Neffe ist auch in Testament--entschuldige die unklarheit----Vermächtnis 25% des Nachlass. Im Todesfall ein Lebensversicherung, wenn der Bezugsberechtigte ein "dritte" ist--also kein erbe--darf diese Bezugsrecht von die erben widerrufen werden--BGH Urteil-weil diese dann ein Schenkungsangebot ist. Wichtig ist dass der widerruf an der Versicherung eingeht vor der Versicherung den Bezugsberechtigte informiert das er Bezugsberechtigt ist. Diese regel hab ich erfullt.
Meine frage geht um was passiert NACH eine erfolgreichen widerruf. Von was ich verstehe, geht die Lebensversicherung Leistung (Schenkung) nichtmehr an den Bezugsberechtigte--und auch nicht an der Widerrufer--sondern in den Nachlass--trotz das der Erblasser im Testament bestätigt hat , dass zu Nachlass nicht gehört. Diese widerruf durch erben thema ist auf mehrerer Anwalt Kanzlei webseiten zu sehen---keine aber erklärt WARUM diese Leistung ins Nachlass landet, und nicht direkt an den Widerrufer gezahlt wird. Im diesen fall--es bedeutet das die Nichte kein auszahlung von der Versicherung bekommt--aber wenn diese Leistung dann doch ins Nachlass landet--bekommt sie doch 25% davon --durch das Vermächtnis--ebenso der Neffe --der vorher nicht an die auszahlung beteiligt ist--25% durch seine Testament Vermächtnis. Als alleinerbe--und Widerrufer--bekomm ich dann nur 50% diese LV Leistung. Ich rede von 10,000 Euro verlust! |
#4
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AW: Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
Das mit dem Widerruf habe ich gefunden. Dabei wird aber nicht die LV widerrufen sondern die Schenkung auf den Todesfall an den Berechtigten. Wenn ich Zeit habe suche ich mal das BGH Urteil - ich finde das erst einmal ziemlich daneben, den Willen eines Menschen posthum zu ignorieren.
Die Auszahlung einer LV wird manchmal davon abhängig gemacht, dass die Originalpolice an die Versicherung zurückgegeben wird. Insofern könnte der Berechtigte das Nachsehen haben. Wenn die Versicherung bereits gezahlt hat, gibt es kein Zurück. Und natürlich gehört das dann zum Nachlass, weil durch den Widerruf kein Bezugsberechtigter mehr existent ist. Wenn der Erblasser festlegt hat, dass die LV nicht zum Nachlass gehört (was bei einer Auszahlung an den in der Police Berechtigten sowieso immer der Fall ist) - hat er dann nicht eventuell sogar im Sinn gehabt, dass der Berechtigte, der durch den Widerruf gerade ausgebootet wird, die LV und das Vermächtnis bekommt? Link zum Thema findet man hier Lebensversicherung im Nachlass - Erbe bezugsberechtigt? Geh bitte noch mal in dich. Mag sein, dass du das als Verlust empfindest - aber ist nicht der tatsächliche Wille der Verstorbenen das Maß der Dinge? |
#5
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AW: Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
BGH Urteil von 21.05.2008 (Az.: IV ZR 238/06) und BGH, Beschl. v. 10.04.2013 – Az. IV ZR 38/12,
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#6
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AW: Lebensversicherung Bezugsberechtigte widerrufen
Danke- habe ich gelesen. Das ist schon sehr speziell und es gibt auch wie erwartet juristische Kritik dazu.
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Stichworte |
lebensversicherung, schenkung, widerruf |
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