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Lebensversicherung unwiderrufliche Änderung des Bezugsrechtes
Sehr geehrt Benutzer,
Folgener Sachverhalt: ich war knapp 10 Jahre Selbständig (Einzelunternehmen) habe zur Altersvorsorge eine Lebensversicherung mit BU abgeschlossen. Ich wurde BU Rentener meine Firma wurde zahlungsunfähig, um meine Altervorsorge vor Gläubigerzugriff zu sichern wurde das Bezugsrecht unwiderruflich auf eine vertraute überschrieben. Nun steht die Auszahlung in absehbarer Zeit an. Die Versicherung hat mich informiert, dass sie nach §33 Abs.3 Erbschaftssteuergesetz verpflichtet ist, wenn die Auszahlung der Versicherungbetrages nicht an den Versicherungsnehmer erfolgt, diese dem Finanzamt zu melden. Folgende Fragen stehen: 1. ist es korrekt, das die Auszahlung der Versicherungsleistung an meine vetraute Person gemäß §33 Abs.3 des Erbschaftssteuergesetzes behandelt wird, und somit meldepflichtig beim FA wird? 2. wenn die Meldeflicht nach §33 Abs.3 korrekt ist, was wird dann passiern? -wird auf den Auszahlungsbetrag Steuer erhoben? -wenn ja welche und in wecher Höhe ist sie zu erwarten? -wie kann die Steuerzahlung (möglichst legal) verhindert werden? Ich bedanke mich in Voraus für Eure hilfreichen Anregungen zu meiner Problematik und grüsse Euch sehr freundlich aus den wunderschönen ukrainischen Karpaten |
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#2
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AW: Lebensversicherung unwiderrufliche Änderung des Bezugsrechtes
Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob dieser Fall wirklich dem Erbrecht zuzuordnen ist und ich kann leider nicht weiterhelfen.
Ich rate Ihnen einen unserer Partneranwälte zu kontaktieren. Hier kann Ihnen sicherlich rechtsicher geholfen werden: Rechtsberatung online - Ratgeber Recht Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
altersvorsorge, auszahlung, erbschaftssteuer, lebensversicherung |
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