Wir bewohnen seit 1992 eine 63 qm Wohnung auf dem Lande im Gebiet der neuen Bundesländer. In diesem Haus sind 6 Mietparteien. Unser Wohnhaus ist verkauft worden und es gibt einen neuen Eigentümer. Kann er jetzt die alten Mietverträge für nichtig erklären und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Bin ich bei einem evtl. Auszug zur Renovierung verpflichtet?