Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 04.05.2018, 19:43
jorgxl jorgxl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Beitrag Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter

Wir bewohnen seit 1992 eine 63 qm Wohnung auf dem Lande im Gebiet der neuen Bundesländer. In diesem Haus sind 6 Mietparteien. Unser Wohnhaus ist verkauft worden und es gibt einen neuen Eigentümer. Kann er jetzt die alten Mietverträge für nichtig erklären und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Bin ich bei einem evtl. Auszug zur Renovierung verpflichtet?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen