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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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#1
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Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter
Wir bewohnen seit 1992 eine 63 qm Wohnung auf dem Lande im Gebiet der neuen Bundesländer. In diesem Haus sind 6 Mietparteien. Unser Wohnhaus ist verkauft worden und es gibt einen neuen Eigentümer. Kann er jetzt die alten Mietverträge für nichtig erklären und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Bin ich bei einem evtl. Auszug zur Renovierung verpflichtet? |
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#2
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AW: Altvertäge 1992
Ihr vertrag hat noch immer Gültigkeit und kann vom neuen Eigentümer/Vermieter nicht gekündigt oder verändert werden
Bei DDR-Mietverträgen keine Renovierungspflicht bei Auszug - Rechtsanwaltskanzlei Hennings - Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Berlin Charlottenburg |
#3
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AW: Altvertäge 1992
Vielen Dank für die rasche Antwort.
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#4
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AW: Altvertäge 1992
Eventuell setzt der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag auf. Dann sind Sie aber noch nicht dazu verpflichtet diesen auch zu unterschreiben. Vielleicht übernimmt er auch die bisherigen Mietverträge.
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#5
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AW: Altvertäge 1992
Danke an itzebitz27,
wenn ich den neuen Mietvertrag nicht unterschreibe - kann das rechtliche Konsequenzen haben? Kann er mir dann Kündigen? |
#6
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AW: Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter
Für eine Kündigung ist eigentlich ein triftiger Grund nötig, allerdings kommt das glaube ich auch darauf an, was die Vermieter unter sich ausgemacht haben. Da bin ich allerdings etwas überfragt leider.
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Stichworte |
altverträge neue bundesländer |
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