Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.05.2018, 20:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Beitrag Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter

Wir bewohnen seit 1992 eine 63 qm Wohnung auf dem Lande im Gebiet der neuen Bundesländer. In diesem Haus sind 6 Mietparteien. Unser Wohnhaus ist verkauft worden und es gibt einen neuen Eigentümer. Kann er jetzt die alten Mietverträge für nichtig erklären und auf einen neuen Mietvertrag bestehen?
Bin ich bei einem evtl. Auszug zur Renovierung verpflichtet?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 05.05.2018, 09:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Altvertäge 1992

Ihr vertrag hat noch immer Gültigkeit und kann vom neuen Eigentümer/Vermieter nicht gekündigt oder verändert werden

Bei DDR-Mietverträgen keine Renovierungspflicht bei Auszug - Rechtsanwaltskanzlei Hennings - Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Berlin Charlottenburg
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.05.2018, 20:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Standard AW: Altvertäge 1992

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.05.2018, 11:15
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: Altvertäge 1992

Eventuell setzt der neue Eigentümer einen neuen Mietvertrag auf. Dann sind Sie aber noch nicht dazu verpflichtet diesen auch zu unterschreiben. Vielleicht übernimmt er auch die bisherigen Mietverträge.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 08.05.2018, 21:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.05.2018
Beiträge: 3
Cool AW: Altvertäge 1992

Danke an itzebitz27,
wenn ich den neuen Mietvertrag nicht unterschreibe - kann das rechtliche Konsequenzen haben? Kann er mir dann Kündigen?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 01.06.2018, 11:05
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter

Für eine Kündigung ist eigentlich ein triftiger Grund nötig, allerdings kommt das glaube ich auch darauf an, was die Vermieter unter sich ausgemacht haben. Da bin ich allerdings etwas überfragt leider.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietrecht allgemein

Stichworte
altverträge neue bundesländer

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Neuer Vermieter = höhere Nebenkosten? Southwestern Betriebskosten und Nebenkosten 2 25.09.2013 16:28
Neuer Vermieter durch Hausverkauf Alegria Mietrecht allgemein 6 28.09.2012 05:16
Mieterhöhung / neuer Vermieter / Modernisierung zerschmetterling Miete und Miethöhe 1 30.07.2010 14:10
Neuer Vermieter - Mieterhöhung zu befürchten? kalakke Miete und Miethöhe 1 10.11.2009 20:14
Neuer Vermieter - kann ich außerordentlich kündigen? kumquat Kündigung 1 30.08.2009 20:23


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:31 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietrecht allgemein
Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter