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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Folgende Sachlage:
Meine Wohnung wurde im Juli/August 2009 modernisiert. Mündliche Absprache war, dass ich während der Zeit weiterhin Miete bezahle, nicht dort wohne, nach der Modernisierung die Miete daher nicht erhöht wird. Nun hat meine Vermieterin zum 1.7.2010 das Haus verkauft, ich habe somit einen neuen Vermieter. Dieser erhöhte dann auch prompt zum 1.8. die Kaltmiete von 170€ auf 225€ aufgrund der Modernisierung. Es gibt keine neuen Mietvertrag, für uns Mieter, so hieß es, würde sich durch den Hausverkauf nichts ändern. Ist das alles so rechtens?! Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter?! Danke schonmal für mögliche Antworten! |
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#2
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So geht das natürlich nicht. Die Erhöhung der Miete aufgrund von Modernisierungen und/oder Energieeinsparungen sind durchaus möglich, das wissen Sie sicherlich.
Diese Mieterhöhung hätte aber von Ihrem Exvermieter schriftlich mit allen Kosten für Sie/Ihre Wohnung angekündigt werden müssen. Dann wäre die Mieterhöhung mit 11% der Modernisierungskosten pro Jahr teurer geworden. 1. Aber die Modernisierung hat ja nicht der neue sondern der alte Eigentümer bezahlt. Also fällt für Ihren jetzigen Vermieter das Argument unter den Tisch. 2. Für eine Erhöhung der Miete benötigt der Vermieter die Zustimmung seiner Mieter. Solch eine Erhöhung muss begründet werden (Modernisierung fällt in Ihrem Fall ja weg) und kann, wenn sie möglich ist nicht so kurzfristig verlangt werden. Wäre dieses Mieterhöhungsverlangen korrekt, dann hätten Sie 2 Monate Zeit, sich Gedanken darüber zu machen, bevor sie die höhere Miete bezahlen müssten. 3. Da dieses Schreiben zur Mieterhöhung keine Prüfung bestehen wird, weil ungültig, müssen Sie auch vorerst keine höhere Miete bezahlen. 4. Lassen Sie alles so, wie es ist, bezahlen nur 170,- Euro und warten ab, was der VM macht. Sie jedenfalls müssen ihn nicht darauf aufmerkdam machen, dass seine Mieterhöhung völlig neben der Spur ist. Mehr zum Thema mit den Paragrafen hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap3.htm |
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