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Altvertäge von 1992 und neuer Vermieter
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05.05.2018, 08:38
Regenmacher
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AW: Altvertäge 1992
Ihr vertrag hat noch immer Gültigkeit und kann vom neuen Eigentümer/Vermieter nicht gekündigt oder verändert werden
Bei DDR-Mietverträgen keine Renovierungspflicht bei Auszug - Rechtsanwaltskanzlei Hennings - Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Berlin Charlottenburg
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