Hallo mad,
eine fristlose Kündigung von einem Tag auf den anderen ist sogesehen nicht zulässig.
Selbst bei einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter hat der Vermieter eine angemessene Auszugsfrist zu gewähren, z.B. 14 Tage. Diese kann durch den Mieter jedoch noch verlängert werden. Dies sind dann Härtefälle, wenn z.B. Obdachlosigkeit droht, eine Schwangere im Haushalt ist, etc.
Also zu deiner Frage:
Kann der Vermieter nach der fristlosen Kündigung sofort den Zugang zur Wohnung unterbinden?
Defintiv Nein!
Zur sofortigen Räumung der Wohnung auffordern?
Ebensowenig
Selbst bei fristlosen Kündigungen durch den Vermieter sind gewisse Grundlagen einzuhalten.
Dazu empfehle ich dir zusätzlich diesen Artikel mit Tipps zur Kündigung:
Tipss zur Kündigung
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach