AW: Vermächtnis
Kopf hoch!
Du hast einen Anspruch gegen den Erben. Den muss er erfüllen. War denn das Vermächtnis wertmäßig höher als die Immobilie? Oder wird laut Testament das Vermächtnis nur aus dem Barvermögen bedient? Die Erbschaftssteuer muss ja nicht zwangsweise aus dem Erbe bedient werden. Wenn jemand erbt, muss er Erbschaftsteuer bezahlen. Wenn jemand z.B. nur eine Immobilie erbt und diese behält, so zahlt er das aus seinem Privatvermögen. Ohne den Text zu kennen, sehe ich da durchaus Chancen. Es wäre schön wenn du hier nicht nur Rat abholst sondern auch das Ergebnis bekannt gibst.
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