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Alt 30.06.2008, 16:46
Passichris82 Passichris82 ist offline
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Standard Kündigungsversuch gescheitert

Hallo Mietrecht-Einfach.de,

im November 2007 zog meine Freundin in eine 2-Zimmerwohnung für die ein Mietvertrag mit folgenden Klauseln geschlossen wurde...

Die Parteien vereinbaren für die Zeit vom Beginn des Mietverhältnisses bis zum 15.11.2009 den gegenseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung. Der Mietvertrag kann frühestens ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

und

Die Parteien stellen klar, dass es sich bei der vorgenannten Regelung um keine Befristung handelt und das das Mietverhältnis nach Ablauf der Zeit des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung wie vorher als unbefristet gilt.


Nach ca. 5 Wochen begann dann der erste Ärger in diesem Wohnhaus loszubrechen. Es landeten vermehrt Briefe und handschriftlich verfasste Zettel im Briefkasten meiner Freundin, mit der Aufforderung die "ständige Lärmbelästigung während der Nachtruhe" sowie das "rauchen von Zigaretten im Treppenhaus" zu unterlassen! Desweiteren kam vom Vermieter eine Abmahnung aufgrund "zahlreicher Beschwerden von Mitmietern"!
Hierzu ist allerdings zu erwähnen das meine Freundin nach drei Wochen wieder mit zu mir gezogen ist und nur ca. jeden dritten Tag ihre Wohnung für einige Minuten "tagsüber" zur Pflanzenpflege aufgesucht hat. Hinzu kommt das sie Nichtraucher ist!

Nach mehrmahligen Klärungsversuchen mit ihrem Vermieter wurde uns dann gesagt das dieser Mietvertrag, unter der Voraussetzung das wir auf eigene Kosten einen Nachmieter finden, sofort gekündigt wird!

Es ist uns nun im Laufe der Zeit auch gelungen einen "geeigneten ]Nachmieter"
zu finden. Nach diversem Schriftverkehr mit dem Vermieter und seiner anfänglichen Zusage das dieser Nachmieter geeignet sei, kam uns dann ein Brief in den Briefkasten, in dem geschrieben steht das der Nachmieter nun doch ungeeignet sei und der Mietvertrag nicht gekündigt werden kann.
Auf weitere Anrufe und Schreiben unsererseits wurde dann nicht mehr reagiert!

Da meine Freundin nun durch die ersten Zusagen des Vermieters ihre Wohnung bereits komplett geräumt hat und auch auf Grund der oben genannten Streitigkeiten mit den Mitmietern kein interesse hat, diese Wohnung erneut zu beziehen, würde ihr jetz nur eine Möglichkeit bleiben um eventuell eine Kündigung von Vermieterseite herbei zu führen! Und zwar durch Mietrückstand!

Und genau hier ist mein Anliegen an sie!
-Würden sie unter diesen Voraussetzungen genau so handeln?
-Wenn nein wieso nicht?
-Was kann schlimmstenfalls passieren?

Das Mietgeld würde derweil auf ein separates Konto überwiesen werden, das es im Notfall nicht verschwunden/ ausgegeben ist!

Vielen Dank für ihre Antworten im Vorraus

MfG
Christian



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