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Alt 10.05.2018, 12:49
wolkenhimmel wolkenhimmel ist offline
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Registriert seit: 10.05.2018
Beiträge: 1
Standard neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)

Hallo Leute,
ich bin neu hier. Nachdem ich das Forum durchsucht habe, aber nichts gefunden habe, stelle ich einfach mal meinen Sachverhalt dar:
Es geht um die neue Europäische Datenschutzverordnung, deren Übergangszeit zum 25.05. endet und sie somit wirksam wird. Die neue DSGVO erlaubt es ja jeden jegliche Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Email, etc.) zu untersagen und zu widerrufen.
Auf die schriftliche Anfrage meines Vermieters habe ich jegliche Nutzung und Weitergabe meiner personenbezogener Daten widersprochen und untersagt.
Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen mit der Ankündigung einer außerordentlichen Kündigung meines Mietvertrages!
Begründung: schwerwiegender Eingriff in die Durchführung eines ordentliches Mietverhältnisses bzw. schwerwiegender Eingriff in das Vertragsrecht! Er meint, dass so weder die Hausverwaltung, noch Versorger (Ableser), Handwerker oder Behörden arbeiten können! Die Hausverwaltung hat ihm schon die Bestätigung geschickt, dass sie meine Daten gelöscht habe!
Kann er das? Kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich kündigen? Wenn ja, wie lande ist die Kündigungsfrist?
Ich will grundsätzlich nicht das meine Daten weitergegeben werden und laut DSGVO dürfen mir bei einem Widerspruch keine negativen Folgen entstehen!

Vielen Dank für Eure Hilfe!!



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