Vormund und Testament
Hallo zusammen,
wir (Ehepaar 2 leibliche Kinder unter 18), wurden im Freundeskreis drauf hingewiesen doch schnellstmöglichst ein Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen. Hintergrund: Im Falle des Ablebens eines Ehepartners soll von Amtswegen ein Vormund bestellt werden der die Erbschaftlichen Belange der Kinder regelt.
Ist das wirklich so?
Wenn ja, würde es als erstes genügen ein Testament (letzen Willen) ala Berliner Testament auf Gegenseitigkeit zu verfassen und dieses beim Amtsgericht zu hinterlegen?
Wir scheuen uns derzeit aufgrund der Kosten, dieses Notariell ausführen zu lassen. Später soll dies noch geändert werden.
Freue mich auf eure Rückmeldungen.
Gruss
Svenja
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