AW: Vormund und Testament
Ja so haben wir das gemacht.
Wenn ihr Bedenken habt, dass die Kinder unter Betreuung kommen, wäre eine Betreuungsverfügung eventuell eine Lösung. Aber ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob minderjährige Erben generell einen Nachlasspfleger (Vormund) zugeteilt bekommen und das Problem in der von euren Bekannten geschilderten Form existiert.
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