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Alt 06.12.2009, 00:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Fristlose Kündigung wegen Schimmel??

Hallo Hans,

der einfachste Weg wäre meiner Meinung nach, der Vermieterin unter Bekanntmachung der neu gewonnen Informationen eine Mängelanzeige zu schreiben unter Frist der Beseitigung. Sollte sie diese verstreichen lassen, sehe ich durchaus das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Schimmelbefall und der daraus resultierenden gesundheitlichen Gefährdung.

Sollte Sie die Schäden beseitigen (auf eigene Kosten) ist Euch sicher auch geholfen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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