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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo an Alle,
zu meiner derzeitigen Situation: Ich wohne seit knapp 13 Monaten in einer 100m² EG Wohnung in einen Zweifamilienhaus mit meiner Frau und meinem Sohn (8 Monate). Ca. 2 Monate nach Einzug (mitte Januar 08) stellten wir die ersten Stockflecken in Schalfzimmer und Küche fest. Wir sagten sofort der Vermieterin bescheid. Diese kam ein paar Tage später mit Schimmel- Ex und sagte mir, dass es nicht schwer ist die Stockflecken los zu werden. Also machte ich mich ans Werk. Der Erflog war nicht schlecht. Jedenfalls am Anfang. Jetz (mitte November 2009) sind die Stockflecken im Schlafzimmer wieder da! Nur viel schlimmer. Außerdem haben wir jetzt in der Ecke und hinter dem Schrank auch noch schwarz bis grün gefärbten Schimmel entdekt und wieder die Vermieterin kontaktiert. Sie rückte diesmal mit Schwester und "Energieberater" an. Folge: es soll unsere Schuld sein, obwohl wir fleißig Stoßlüften. Jetz hat sie uns einen Entfeuchter ins Schlafzimmer gestellt und gesagt, dass wir mehr heizen sollen. Aber erst wenn eine Besserung eintritt will sie Bauliche Maßnahmen durchführen (Putz runterschlagen, austrocknen,...). Jetzt haben wir erfahren, dass in dieser Wohnung schon Schimmelbefall war und dieser Dokumentiert wurde (vom Vormieter und Mieterschutzbund). Zu uns sagte sie, dass in der Wohnung noch nie Schimmel gewesen sei!! ![]() ![]() Reicht dieser Sachverhalt für eine fristlose Kündigung??? Unser kleiner schläft auch noch bei uns im Schlafzimmer. Wir hätten auch schon eine neue Wohnung in Aussicht. Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!!!! Grüße Hans |
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#2
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Hallo Hans,
der einfachste Weg wäre meiner Meinung nach, der Vermieterin unter Bekanntmachung der neu gewonnen Informationen eine Mängelanzeige zu schreiben unter Frist der Beseitigung. Sollte sie diese verstreichen lassen, sehe ich durchaus das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Schimmelbefall und der daraus resultierenden gesundheitlichen Gefährdung. Sollte Sie die Schäden beseitigen (auf eigene Kosten) ist Euch sicher auch geholfen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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