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Alt 01.07.2008, 23:02
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Christian,

das ist eine ganz schön verzwickte Situation.
Ich gebe gleich zu bedenken, dass hier im Forum keine professionelle Beratung erfolgt, sondern gesagt werden kann, "was man selbst tun würde!".

Und dies teile ich natürlich gerne mit:

Problematisch liegen ja generell die Formulierungen des Mietvertrag dar.
Deine Freundin (ich duze mal - nicht böse sein) hat einen Vertrag unterschrieben der Sie bindet.

Frage: Habt Ihr eine schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass dieser den Nachmieter akzeptiert? Und euch damit das Recht zur Kündigung einräumt?


Stellungnahme:
Mietrückstand, der dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet seinerseits zu kündigen halte ich nicht für sinnvoll. Denn er hat das Recht zu kündigen, muss es aber nicht und kann das Geld ggf. einklagen! Das wird dann umso teurer.

Eine Möglichkeit, die ich sehe ist ggf. durch die Verleumnung, oder auch das Unterstellen unwahrheitsgemäßer Tatachen, die deiner Freundin ja scheinbar widerfahren, vom Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch zu machen.
Der Vermieter ist verpflichtet den Hausfrieden zu wahren! Wie weit dies geht und gehen darf ist natürlich Anichtssache und auch Aulegungssache.

Hierbei würde ich aber in jedem Fall einen Fachanwalt für Mietrecht zu Rate ziehen und mich einmal ausgiebig beraten lassen.

Na klar, die Beratung kostet Geld, aber Ihr beide wisst gleich woran Ihr seid! Und das kann vor allem günstiger werden, wenn der Anwalt die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung als gegeben erachtet! (Bei einer Rechtschutzversicherung sowieso kaum ein Problem)

Ohne Rechtsbeistand würde ich diesen Weg nicht gehen, da die zugeicherte Grundmietzeit bis 15.11.2009 zum Stolperstein werden kann.



Liebe Grüße und es wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden hälst,


Mietrecht-Einfach
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