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Alt 07.12.2009, 19:10
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Fristlose Kündigung durch Vermieter

Hallo mad,

eine fristlose Kündigung bedeutet nicht, dass das Vertragsverhältnis sofort endet. Auch eine fristlose Kündigung muss unter Aufgabe einer Frist zur Räumung der Wohnung erfolgen, z.B. 14 Tage.

Sollte dem Mieter jedoch durch diese Frist Obdachlosigkeit drohen, dann kann auch im Zuge einer Härtefallregelung diese Frist auf Antrag des Mieters nochmalig verlängern werden.

Das bedeutet, dass solange auch die Heizpflicht gewährleistet werden muss, bis zum dem Termin, auf den die fristlose Kündigung ausgelegt ist. Solange besteht auch weiter das Vertragsverhältnis.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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