Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 15.12.2009, 17:19
elmo elmo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.12.2009
Beiträge: 1
Standard Bemessungsgrundlage für BK-Erhöhung

Servus zusammen,

wir haben heute unsere Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr erhalten. Es ergibts sich daraus eine Nachzahlung von 176,46€, was mir durchaus plausibel erscheint.

Erstaunlicherweise nimmt der Vermieter dies zum Anlass, den monatlichen BK-Abschlag um 32,87€ zu erhöhen. Auf das Jahr hochgerechnet ist das ein Betrag von 394,44€!
Um das zu rechtfertigen, müsste davon ausgegangen werden, dass sich unsere BK mehr als verdoppeln - wer sollte so etwas aber verlässlich vorhersagen können? Es scheint mir daher eher, dass die Mieter der Hausverwaltung als Kreditgeber aushelfen sollen.

Es wäre nett, wenn jemand aus verlässlicher Quelle sagen könnte, ob eine solche Erhöhung rechtens ist.

mfG



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen