Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.12.2009, 15:13
Isis76 Isis76 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 3
Standard Modernisierung?

Hallihallo! bin neu hier und dachte, bevor ich in den Mieterschutzbund eintrete, frag ich mal bei euch nach. Ich wohne im Dachgeschoss eines 3parteienhauses. Unser Vermieter hat im EG 2 Fenster der Wetterseite austauschen lassen, im 1.Stock ebenso und bei mir im Dachgeschoss eine Balkontür und das Küchenfenster. Da haben wir jetzt Kunststoffenster. Desweiteren hat er bei mir EIN Dachfenster von insges. 6 ausgewechselt. Ist jetzt auch ein Kunstst.fenster. Alle Dachfenster sind undicht, sprich die Dichtungen zwischen Fensterglas und Holzrahmen sind bockelhart und momentan ist das sich dort befindliche Schwitzwasser bei diesen Temperaturen GEFROREN, innen. Außerdem werden die Ecken mittlerweile schwarz.Da hilft auch kein Lasieren mehr (das ist nicht meine Schuld, ich rauche, hab 3 Katzen und lüfte schon allein deshalb vorbildlich). Die beiden geraden Fenster sehe ich grad noch als Modernisierung an, da es auch gezogen hat, aber nur 1 Dachfenster auszuwechseln und die Kosten dafür auch in die Mieterhöhung einzurechnen ist für mich echt fraglich. Schließlich sieht es besch..aus, 3 Kunstst.fenster und der Rest Holz, und die Wohnqualität im Bezug auf Heizkostenersparnis hat sich wegen 3 neuer Fenster wahrlich nicht verbessert. Mein Vermieter meinte, er lässt den Rest evtl.nextes Jahr machen, aber dann werde ich ausziehen, denn für ne 55qm Wohnung zahle ich mit sicherheit nicht 600euro oder mehr warm.Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.Schönen Sonntag noch!Grüßle ausm wilden Süden



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen