Hallo Isis.
Aus deiner Schilderung entnehme ich, dass der Vermieter das Auswechseln der Fenster als Modernisierung handhabt und daraus auch die Mieterhöhung resultiert.
Hierzu möchte ich dir mal die folgenden Artikel aus unserer Plattform nahelegen, da bei einer Modernisierung Formvorschriften gelten, die vom Vermieter einzuhalten sind:
Ich denke, dass dir diese Artikel bereits weitreichende Informationen zur Verfügung stellen. Solltest du noch weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach