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Alt 21.12.2009, 17:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Mietminderung-was kann passieren?

Hallo sayla,
zu deinen Fragen:

1. Kann ich das machen (meiner Meinung nach ja, denn die Türe ist nicht mehr so im Originalzustand wie bei Einzug, ich bin nicht mehr sicher und es zieht herein)?
Eine Mietminderung ist nach meiner Ansicht nach auch berechtigt. Zusätzlich kann die Miete anteilig ab dem Tag gekürzt werden, wo der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hatte. Somit auch rückwirkend!


2. Sind 10% hier berechtigt (wo kann ich das ersehen)?
Es gibt leider keinen Katalog für angemessene Mietminderungen. Aber in Anbetracht des Sachverhalts, also des Einbruchrisikos, sowie der hereinziehenden Kälte, die auch höhere Heizkosten verursachen kann, sehe ich 5 bis 10 Prozent als gerechtfertigt an.


3. Was kann sie dagegen tun - mit dem Anwalt kommen?
Mit dem Anwalt könnte Sie kommen - ob sie dabei im Recht ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Und ich sehe es nicht so. Aber es gibt ja leider Leute, die Scheuklappen tragen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung!



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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