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Mietminderung - was kann passieren?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 21.12.2009, 10:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 9
Standard Mietminderung - was kann passieren?

Hallo an alle,

bei mir hat man vor 2 Monaten eingebrochen. Ich wohne im EG und die Einbrecher kamen dadurch in die Wohnung,dass sie die Terrassentür (aus Kunststoff) mit einem Brecheisen aufgebrochen haben.
Dann schloss die Tür überhaupt nicht mehr, einige Scharniere waren abgebrochen, die Tür war nach innen gebogen. Die Vermieterin sagte das sei nicht ihr Problem, ich solle es meiner Hausrat melden.
Ich habe aber keine Hausrat, udn alle, auch die von der Polizei sagten das muss in der Gebäudeversicherung des Vermieters mit drin sein. Zum Glück ist mein Vater Schreiner, und hat die Tür erstmal so "modelliert" das sie wenigstens wieder verschließbar ist. Allerdings wenn jetzt einer mit nur nem Schraubenzieher kommt dann ist das Ding wieder auf. Hinzu kommt, dass es jetzt bei den Minusgraden hineinzieht. Die Vermieterin hat nur eingelenkt als ich sagte ich wolle zum Anwalt gehen (dies kann ich aber nicht da meine Rechtschutzvericherung für den Fall nicht greift- ich bin zu kurz "dabei"). Dann hat sie "plötzlich" doch eine Zeile im Versicherungsvertrag der Gebäudeversicherung gefunden, der sagte das die Versicherung das bezahle.
Dies ist nun über 4 Wochen her. Seither habe ich schon nachgehakt was denn nun ist mit der Tür. Es kam immer nur als Antwort das sie sich das Ding ansehen will, aber nicht ob da nun was gemacht wird oder nicht.
Meine Frage an Sie alle nun- mir reicht es jetzt, von der Dame kommt absolut nichts, ihr ist es scheissegal was da ist, da man laut ihrer Aussage ja die Tür wieder schließen kann (habe ich meinem Vater zu verdanken, nicht ihr).
Ich möchte ihr heute eine Email schreiben, und schriftl. ankündigen wenn bis 31.12.2009 nichts gemacht ist, dass ich dann ab dem 01.01 die Miete um 10% mindere!!! 1. Kann ich das machen (meiner Meinung nach ja, denn die Türe ist nicht mehr so im Originalzustand wie bei Einzug, ich bin nicht mehr sicher und es zieht herein)? und 2. Sind 10% hier berechtigt (wo kann ich das ersehen) und 3. Was kann sie dagegen tun- mit dem Anwalt kommen?

Ich brauche dringend Ihre Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

A.B.



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  #2  
Alt 21.12.2009, 17:48
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung-was kann passieren?

Hallo sayla,
zu deinen Fragen:

1. Kann ich das machen (meiner Meinung nach ja, denn die Türe ist nicht mehr so im Originalzustand wie bei Einzug, ich bin nicht mehr sicher und es zieht herein)?
Eine Mietminderung ist nach meiner Ansicht nach auch berechtigt. Zusätzlich kann die Miete anteilig ab dem Tag gekürzt werden, wo der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hatte. Somit auch rückwirkend!


2. Sind 10% hier berechtigt (wo kann ich das ersehen)?
Es gibt leider keinen Katalog für angemessene Mietminderungen. Aber in Anbetracht des Sachverhalts, also des Einbruchrisikos, sowie der hereinziehenden Kälte, die auch höhere Heizkosten verursachen kann, sehe ich 5 bis 10 Prozent als gerechtfertigt an.


3. Was kann sie dagegen tun - mit dem Anwalt kommen?
Mit dem Anwalt könnte Sie kommen - ob sie dabei im Recht ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Und ich sehe es nicht so. Aber es gibt ja leider Leute, die Scheuklappen tragen.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung!



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #3  
Alt 22.12.2009, 14:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.11.2009
Beiträge: 9
Standard AW: Mietminderung - was kann passieren?

Hallo an den netten Helfer,

vielen lieben Dank für die Antwort. Ich würde sehr gerne die Miete mindern, vor allem weil der Vermieter sich einen Dreck drum schert was da ist.
Ich habe allerdings nur Angst vor der Reaktion mit einem Anwalt- was kann da passieren was denken Sie? Das dieser schreibt das die Minderung nicht rechtens ist und von mir ab sofort und rückwirkend verlangt wieder den Ursprungspreis zu bezahlen? Oder kann das gleich vor Gericht gehen (hier eben meine Angst wegen der noch nicht greifenden Rechtsschutzversicherung)-das wäre dann nat. der Supergau.
Wie funktioniert das mit dem Miete "rückwirkend mindern"??
Es ist Mitte Oktober passiert- für Nov. und Dez. habe ich schon bezahlt. Kann ich wenn ich 10% mindere dann die zehn Prozent vom Nov. und Dez. auch noch zusätzlich von der Januar Miete abziehen?

Vielen Dank.
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  #4  
Alt 22.12.2009, 15:47
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung - was kann passieren?

Hallo sayla,

genau wie du vermutest verhält es sich auch mit der Mietminderung. Du solltest natürlich ein Begleitschreiben aufsetzen, in welchem die Zusammensetzung der Mietminderung mitgeteilt wird und wie sich der Mietbetrag für den Januar zusammensetzt.

Wichtig ist auch, dass der prozentuale Anteil nur von der Nettokaltmiete abgezogen wird, da die Nebenkosten ja einen durchlaufenden Posten darstellen. Diese bleiben also von einer Kürzung unberührt.

Wie wahrscheinlich es ist, dass du Post vom Anwalt bekommst ist natürlich für mich nicht zu sagen. Bei den Kürzungsbeträgen handelt es sich ja eher um "Kleinbeträge". Aber sowas ist natürlich immer vom Habitus des Vermieters abhängig.
Eine Klage käme ja nur zu Stande, wenn du der Post des Anwalts widersprichst.

Sollte es überhaupt so weit kommen, empfehle ich dir Hilfe bei einem Mieterverein aus deiner Nähe zu suchen. Rechtlich sehe ich dich auf einer relativ sicheren Seite. Die Mietervereine des Deutschen Mieterbund findest du nach Bundesland sortier in unserem Verzeichnis für Mietervereine in Deutschland.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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