Hallo sayla,
genau wie du vermutest verhält es sich auch mit der Mietminderung. Du solltest natürlich ein Begleitschreiben aufsetzen, in welchem die Zusammensetzung der Mietminderung mitgeteilt wird und wie sich der Mietbetrag für den Januar zusammensetzt.
Wichtig ist auch, dass der prozentuale Anteil nur von der Nettokaltmiete abgezogen wird, da die Nebenkosten ja einen durchlaufenden Posten darstellen. Diese bleiben also von einer Kürzung unberührt.
Wie wahrscheinlich es ist, dass du Post vom Anwalt bekommst ist natürlich für mich nicht zu sagen. Bei den Kürzungsbeträgen handelt es sich ja eher um "Kleinbeträge". Aber sowas ist natürlich immer vom Habitus des Vermieters abhängig.
Eine Klage käme ja nur zu Stande, wenn du der Post des Anwalts widersprichst.
Sollte es überhaupt so weit kommen, empfehle ich dir Hilfe bei einem Mieterverein aus deiner Nähe zu suchen. Rechtlich sehe ich dich auf einer relativ sicheren Seite. Die Mietervereine des Deutschen Mieterbund findest du nach Bundesland sortier in unserem
Verzeichnis für Mietervereine in Deutschland.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach