Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 01.06.2018, 09:31
itzebitz27 itzebitz27 ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)

Grundsätzlich ist es so, dass du der Löschung bzw. Weitergabe deiner Daten widersprechen kannst, wenn dies nicht die Erfüllung des Vertragsverhältnisses behindert. In diesem Fall tut es das allerdings, wenn der Vermieter deine Daten an andere Dienstleister nicht mehr weitergeben kann.
Dir sofort die fristlose Kündigung auszusprechen, finde ich in diesem Fall doch sehr hart.
Versuche doch noch einmal mit deinem Vermieter zu sprechen, vllt findet ihr eine Einigung mit der ihr beide leben könnt.
Mit Zitat antworten