AW: neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO)
Grundsätzlich ist es so, dass du der Löschung bzw. Weitergabe deiner Daten widersprechen kannst, wenn dies nicht die Erfüllung des Vertragsverhältnisses behindert. In diesem Fall tut es das allerdings, wenn der Vermieter deine Daten an andere Dienstleister nicht mehr weitergeben kann.
Dir sofort die fristlose Kündigung auszusprechen, finde ich in diesem Fall doch sehr hart.
Versuche doch noch einmal mit deinem Vermieter zu sprechen, vllt findet ihr eine Einigung mit der ihr beide leben könnt.
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