AW: Bemessungsgrundlage für BK-Erhöhung
Hallo elmo,
leider kenne ich keine "verlässliche" Quelle zu dem Sachverhalt.
Dennoch sehe ich es so, dass eine Anhebung der Betriebskosten innerhalb dieser Größenregion nicht in Ordnung ist.
Normalfall ist hier in der Regel die Gesamtkosten der letzten Abrechnung zu zwölfteln und diese als neuen Abschlag festzusetzen, ggf. um eine geringe kalkulative Erhöhung der Verbrauchskosten und / oder bereits bekannter Abgaben an die Gemeinde oder Versicherung.
Ich würde an deiner Stelle die Nachzahlung leisten und gegen den neuen monatlichen Abschlag Widerspruch einlegen - mit Darlegung, wie sich der neue Abschlag zu den Nebenkosten zusammensetzt.
Wichtig ist hierbei, dass du den alten Abschlag weiter entrichtest und nur den "zweifelhaften" Anteil einbehälst.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach
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