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Alt 19.06.2020, 06:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Bescheinigungen der Banken zum Todestag

Hallo,

gemäß § 33 ErbStG sind die Vermögenswerte des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes durch die Vermögensverwalter grundlegend innerhalb eines Monats gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.

Quelle: § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen - Erbschaftssteuergesetz

Sobald Ihnen ein Erbschein durch das Nachlassgericht ausgehändigt wurde, sollten Sie auch über die entsprechende Authorisierung verfügen, diese Dokumente in Zweitschrift bei den Banken anzufordern.

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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