Hallo,
gemäß § 33 ErbStG sind die Vermögenswerte des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes durch die Vermögensverwalter grundlegend innerhalb eines Monats gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.
Quelle:
§ 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen - Erbschaftssteuergesetz
Sobald Ihnen ein Erbschein durch das Nachlassgericht ausgehändigt wurde, sollten Sie auch über die entsprechende Authorisierung verfügen, diese Dokumente in Zweitschrift bei den Banken anzufordern.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach