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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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#1
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Welche Bankdokumente für Vermögenswerte werden für die Erbschaftsteuererklärung vom Finanzamt akzeptiert, wenn keine Bescheinigungen der Banken zum Todestag vorliegen, um eine direkte Kontaktaufnahme des Finanzamts mit den Banken und eine hierdurch erfolgende Information an diese über den Todesfall zu vermeiden bzw. überflüssig zu machen?
Schließlich wurde zur Vermeidung der Sperrung der Onlinezugänge und Löschung der Postboxen durch die Banken dort noch keine Sterbeurkunde vorgelegt, zumal bislang kein Erbschein vorliegt. (So konnten zur Werterhaltung und –mehrung inzwischen auch weniger lukrative Anlageformen zur Erhöhung des Ertrags in lukrativere Anlageformen auf anderen Konten und Depots umgeschichtet werden.) |
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#2
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Hallo,
gemäß § 33 ErbStG sind die Vermögenswerte des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes durch die Vermögensverwalter grundlegend innerhalb eines Monats gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Quelle: § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen - Erbschaftssteuergesetz Sobald Ihnen ein Erbschein durch das Nachlassgericht ausgehändigt wurde, sollten Sie auch über die entsprechende Authorisierung verfügen, diese Dokumente in Zweitschrift bei den Banken anzufordern. Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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#3
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Leider ist dies keine Antwort auf meine Frage, da ein Vermögensverwalter gemäß § 33 ErbStG nicht existiert und die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich eines solchen Verwalters auch kein Bestandteil meiner Frage waren.
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#4
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Hallo,
der Vermögensverwalter und -verwahrer ist die Bank des Verstorbenen. Denn das ist das, was eine Bank tut. Vermögen verwahren und verwalten - hier ist kein Testamentsvollstrecker oder ähnliches gemeint. Im Umkehrschluss ist das Finanzamt mit hoher Wahrscheinlichkeit schon über die Konto-, Debotbestände, etc. des Verstorbenen informiert. Im Zweifel fragen Sie einfach mal beim Finanzamt an, ob bereits Informationen übermittelt wurden unter der Voraussetzung, dass das Versterben länger als einen Monat zurückliegt. Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
bankdokumente, erbschein, sterbeurkunde, todesfall, vermögenswerte |
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