AW: Bescheinigungen der Banken zum Todestag
Hallo,
der Vermögensverwalter und -verwahrer ist die Bank des Verstorbenen. Denn das ist das, was eine Bank tut. Vermögen verwahren und verwalten - hier ist kein Testamentsvollstrecker oder ähnliches gemeint.
Im Umkehrschluss ist das Finanzamt mit hoher Wahrscheinlichkeit schon über die Konto-, Debotbestände, etc. des Verstorbenen informiert.
Im Zweifel fragen Sie einfach mal beim Finanzamt an, ob bereits Informationen übermittelt wurden unter der Voraussetzung, dass das Versterben länger als einen Monat zurückliegt.
Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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