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Alt 23.12.2009, 23:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht? Früher aus der Wohnung'?

Hallo coco,

sollten die Mängel nicht unerheblich sein, würde ich dir empfehlen, eine Mängelanzeige an den Vermieter zu schicken (WICHTIG: Schriftlich) unter Auferlegung einer Frist zur Beseitigung der Mängel.

Sollte der Vermieter dieser Frist nicht nachkommen, könnte sich dir doch die Option der fristlosen Kündigung oder Sonderkündigung eröffnen, solange es sich nicht um einen "tropfenden Wasserhahn" handelt.


Mehr zur fristlosen Kündigung und die wichtigsten Tatbestände kannst du hier noch einmal nachlesen: Die fristlose Kündigung durch den Mieter


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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