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Alt 22.11.2020, 10:54
wolfghoffm wolfghoffm ist offline
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Standard Vorausvermächtnis und Pflichtteil

Hallo,
der Vater (die Mutter ist schon längere Zeit verstorben) hat ein Testament hinterlassen, in dem folgende Punkte genannt werden:
Die vier Pflichteilberechtigten Kinder sollen folgende Erbteile erhalten:
Kind A: 40%, Kind B, C, D: jeweils 20% (Weitere Pflichteilberechtigte gibt es nicht).
Danach wird wird im Testament in einer Teilungsanordnung festgelegt, wer welche Teile (Geldvermögen, Grundstücke, Immobilien) aus dem Nachlass erhält. Hier werden alle Teile des Nachlass genannt.
Abschließend wird bestimmt, dass ein Ausgleich nicht zu erfolgen hat, und dass die Erben, die mehr erhalten als den für sie bestimmten prozentualen Erbteil (s.o.) dieser übersteigende Anteil in Form eines Vorausvermächtnis zugewandt wird.
Da das Testament schon länger verfasst wurde, ist es so, dass Kind D den Eindruck hat, dass er weniger als den Pflichteil (12.5%) erhalten wird.
Ich denke, dass für Kind D die einzige Möglichkeit, an den Pflichteil zu kommen, ist, das sein Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Ist das richtig? Wäre es von Belang, wenn die Wertermittlung ergeben würde, dass sein Anteil doch höher ist als der Pflichteil (außer dass er dann nur den Pflichtteil erhielte)?
Was die Auszahlung des Pflichtteiles an D betrifft: Welcher der Erbe A, B, C hätte welchen Anteil daran zu tragen, und welchen Anteil an den Kosten der Wertermittlung haben die einzelnen Erben zu tragen?



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Geändert von wolfghoffm (22.11.2020 um 11:10 Uhr)
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