Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass zunächst die Kinder und Enkel der verstorbenen Person erben - sollten diese Erben erster Ordnung nicht mehr existieren, treten die Erben zweiter Ordnung in die Erbfolge ein. Dies sind Eltern und Geschwister. Unter den Geschwistern werden die Erbansprüche dann gleichmäßig (hier zu 50%) aufgeteilt.
Quelle:
Erbfolge gesetzlicher Erben im Erbrecht Ratgeber
Da leider auch Ihr Vater verstorben ist, erben somit die Nachkömmlinge den Anteil, welcher entsprechend wieder geteilt werden muss woraus sich am Ende ein Erbteil von 25% bzw. 1/4 ergibt.
Das Testament Ihres Vaters müsste dabei separat behandelt werden.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach