Thema: Mieterhöhung
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Alt 01.02.2021, 08:56
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung

Eine Begründung für die Mieterhöhung muss der Vermieter nicht benennen. Er muss aber den Mietspiegel anführen, falls es einen gibt. Und er darf die Nettomiete um nicht mehr als 20% erhöhen. Das ist in diesem Fall noch weit entfernt.
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