Kündigungsfrist bei Mietvertrag mit Dienstverhältnis
Hallo,
ich habe für meine Mutter eine Haushaltshilfe bzw. Pflegerin mit Wohnung im
Haus von meiner Mutter eingestellt.
Im Falle des Ablebens von meiner Mutter wird das Haus verkauft und die Mieterin soll wie bisher mündlich vereinbart dann auch wieder aus der Wohnung ausziehen. Wir haben die Wohnung nur in Verbindung mit der Pflegevereinbarung vermietet (stand jahrelang leer). Hierbei wird die Miete mit der Pflegeleistung verrechnet. Wie sieht es beim Ableben meiner Mutter rechtlich aus.
Ich gehe mal davon aus, dass ich der Mieterin auch eine Kündigungsfrist gewähren muss. Reichen da 3 Monate aus und wenn ja ist dann auch die Miete fällig, wenn sie keine weiteren Arbeiten übernimmt?
Wie regele ich das am Besten, dass ich die Mieterin unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen dann auch tatsächlich die Wohnung räumt und nicht auf
eine Fortsetzung des Mietverhältnisses besteht.
Gruß
magnum
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