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Alt 04.01.2010, 18:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Keine Info nach Dachschaden und Wasser in den Wänden

Hallo Advena,

generell würde ich empfehlen eine Mängelliste anzufertigen, vor allem im Bezug auf mögli8che Schimmelbildung durch die Feuchtigkeit. Ggf. findest da ja noch weitere Mängel, die langsam mal behoben werden sollten.

Dies schickst du dann schriftlich an die Hausverwaltung unter Auflage einer Frist zur Beseitigung.

Wieviel in deinem Fall die Miete zu mindern ist, ist schwer zu sagen, da es für mich schwer ist die Schwere der Mängel zu beurteilen.

Bzgl. der angesprochenen "Kernsanierung". Eine Vorankündigung ist meines Wissens nach nur bei einer Modernisierungsmaßnahme erforderlich - vor allem, wenn danach die Miete erhöht wird.

Legt der Vermieter dies jedoch als Reparatur aus, kann er die Kosten nicht anteilig auf die Mieter umlegen. Eine Ankündigung bei großen und lauten Reparaturen wäre sicher angemessen, ist nach meinem Kenntnisstand jedoch keine Pflicht!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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