Hallo,
generell steht es dem Vermieter frei, wie hoch eine Mieterhöhung ausfällt, solange die ortsübliche Miete nicht überschritten wird, oder der Mehrbetrag durch eine besondere Ausstattung oder Lage der Wohnung, etc. begründet werden kann. Somit kann er den Mietzins auch für einzelne Parteien, auch wenn diese nahezu identisch sind, individuell festsetzen.
Hier noch einmal ausführliche Informationen zur Mieterhöhung:
Die Mieterhöhung
Zu 2.:
Ist die Mieterhöhung rechtswirksam, kann der nicht gezahlte Mietzins natürlich gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist dann mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.
Und wenn man ganz und garnicht damit einverstanden ist, dann bleibt einem immernoch die ordentliche Kündigung.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach