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Mieterhöhung nach Ablauf der öffentlichen Förderung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.12.2009, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 1
Standard Mieterhöhung nach Ablauf der öffentlichen Förderung

Unsere Wohnungsverwaltung hat uns informiert, dass nach Ablauf der Förderung durch die öffentliche Hand zum 01.01.2010 eine Mieterhöhung ansteht. Was etwas verwundert ist, dass die Mieterhöhung bei den 6 Mietparteien in ganz unterschiedlicher Höhe erfolgt, bei annähernd identischer Größe der Mieteinheiten.

1. Lassen sich diese Abweicheungen im zweistelligen Euro-Bereich auf die unterschiedliche Länge des Bestehens der Mietverhältnisse zurückführen?

2. Was wäre die Rechtsfolge, wenn ich der Erhöhung nicht vorbehaltslos zustimme?



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  #2  
Alt 04.01.2010, 19:10
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung nach Ablauf der öffentlichen Förderung

Hallo,

generell steht es dem Vermieter frei, wie hoch eine Mieterhöhung ausfällt, solange die ortsübliche Miete nicht überschritten wird, oder der Mehrbetrag durch eine besondere Ausstattung oder Lage der Wohnung, etc. begründet werden kann. Somit kann er den Mietzins auch für einzelne Parteien, auch wenn diese nahezu identisch sind, individuell festsetzen.

Hier noch einmal ausführliche Informationen zur Mieterhöhung: Die Mieterhöhung


Zu 2.:
Ist die Mieterhöhung rechtswirksam, kann der nicht gezahlte Mietzins natürlich gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ist dann mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.


Und wenn man ganz und garnicht damit einverstanden ist, dann bleibt einem immernoch die ordentliche Kündigung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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