Hallo,
http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html
Demnach muss es angekündigt werden und zwar spätestens 3 Monate vor Beginn und über den Umfang muss auch berichtet werden. Die Arbeiten gingen über gut 3 Monate, Heizkörper wurden erneuert bzw. ersetzt, Wände aufgerissen, sogar an der Therme wurde gearbeitet. Zuvor wohnte eine Rentnerin in der Wohnung, gut 27 Jahre lang. Sie verstarb kurz vor meinem Einzug und die Modernisierung fing ein paar Monate später an, nichts wurde angekündigt.
LG
Advena