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Alt 07.01.2010, 23:36
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung durch den Vermieter!

Hallo,

ich würde mir deswegen keine Sorgen machen.

Am besten erst einmal das Schreiben an den Anwalt weiterleiten, dass er gegen die Räumung Widerspruch einlegt.

Es steht vielleicht Aussage gegen Aussage, aber wie sagt man so schön: "Im Zweifel für den Angeklagten!"

Deshalb sollte das Problem keine schlaflosen Nächte bereiten und mit einem Anwalt an der Seite wird das sicher gut für Euch ausgehen!



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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