Hallo,
generell ist eine Mieterhöhung erst nach 15 Monaten möglich. Dies kann noch einmal mit Rechtsquelle in unserem Artikel zur Mieterhöhung nachgelesen werden:
Mieterhöhung
Des Weiteren wurde eine mündliche Absprache getroffen, die besagte, dass die Miete nicht erhöht wird. Sollte dies unter Zeugen geschehen sein, sehe ich keine Hinderungsgründe, warum die Mieterhöhung nicht abgelehnt werden sollte.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach