Hallo,
bitte erstellen Sie ein Thema nicht 4 mal in verschiedenen Kategorien! Auch wenn es nur einmal gestellt wird, so wird es sicherlich gelesen werden
Zur Mieterhöhung:
Generell hat der Vermieter das Recht Mieterhöhungen vorzunehmen. Der Mieter hat hierbei das Recht die
Mieterhöhung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Miete darf bis zur ortsüblichen Miete angeglichen werden, unabhängig der Ausstattung der Wohnung. Nur wenn eine höhere Miete vom Vermieter angestrebt wird, sollte die Ausstattung durch gewissen Luxus oder besondere Extras diese Erhöhung rechtfertigen.
Wer für den Schimmel verantwortlich ist, ist natürlich nicht innerhalb dieses Forums zu klären. Hierbei sollte man sich ggf. rechtlichen Beistand durch einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht besorgen, da spätestens beim Auszug und der Kautionsrückzahlung Schwierigkeiten abzusehen sind.
Zu der Modernisierung: Hier existieren wichtige Formvorschriften. Ich empfehle die folgenden zwei Artikel zum Thema Modernisierung:
Hierbei sollten allen voran die Formvorschriften auf Herz und Nieren geprüft werden. Danach sollte überlegt werden, ob eine Härtefallregelung, z.B. wegen des Neugeborenen in Frage kommt.
Nach Schilderung des Sachverhalts rate ich zur Kündigung des Wohnverhältnisses und Klärung der Schuldfrage zur Schimmelbildung
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Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach