Die Abrechnung der "kalten" Betriebskosten kann nach Wohnfläche oder nach Zahl der Mieter abgerechnet werden. Welches Umlageverfahren zum Tragen kommt, sollte im Mietvertrag vereinbart sein. Ein einmal eingeschlagenes Verfahren kann nur mit einer Änderung des Mietvertrages geändert werden.
Bei Wärme und Warmwasser sieht die Heizkostenverordnung aber ganz anders aus. Hier wird der Anteil der Grundkosten (Wohnfläche) mit 30 bis 70%, der Rest als Verbrauchskosten abgerechnet. Nach Ihrer Schilderung habe ich den Verdacht, dass bei Ihnen die Heizkosten mit Pi mal Daumen und nicht nach der gesetzlichen Verordnung berechnet werden.
www.heizkostenverordnung.de